Sicherheits- & Verfahrenstechnik

Die Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards für Mitarbeiter und Anlagen sind heutzutage gleichrangige Unternehmensziele. Der GICON-Fachbereich Sicherheits- & Verfahrenstechnik bietet hierzu kompetente Unterstützung, die von der Beratung zu speziellen Problemstellungen bis hin zur umfassenden sicherheitstechnischen Begleitung des gesamten Planungsprozesses reicht und auch Begutachtungen durch unsere Sachverständigen umfasst.

Die Arbeitsgruppe Verfahrenstechnik ist dem Fachbereich organisatorisch zugeordnet. Sie bietet neben unterstützenden Leistungen für den Fachbereich Sicherheitstechnik Beratungsleistungen von der Iststandserfassung bis zur Simulation verfahrenstechnischer Prozesse an.

Bearbeitung sicherheitstechnischer Fragestellungen im Zusammenhang mit rechtlichen Vorschrifen (Störfall-Verordnung/12. BImSchV, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung)

  • Konzepte zur Verhinderung von Störfällen, Unterlagen zum Sicherheitsmanagementsystem
  • Sicherheitsberichte, sicherheitstechnische Betrachtungen im Genehmigungsverfahren
  • Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (intern, extern)
  • Moderation von Gefahrenquellen-/Risikoanalysen (HAZOP, PAAG)
  • Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumente
  • Brandschutzkonzepte, Feuerwehrpläne

Beratungs- und Ingenieurleistungen für Industrieanlagen und chemische Prozesse

  • Verfahrenstechnische Ist-Standserfassung zur Optimierung von Stoff- und Energieströmen an bestehenden Anlagen
  • Bilanzierung und Auslegung technischer Ausrüstungen für Industrieanlagen
  • Simulation verfahrenstechnischer Prozesse
  • Projektbegleitende Erstellung von Dokumenten
  • Ausbreitungsbetrachtungen für Stoff- und Wärmefreisetzungen

Spezielle sicherheitstechnische Problemstellungen, auch im Rahmen sicherheitstechnischer Prüfungen nach § 29a/b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

  • Quantifizierung von Stofffreisetzungen, Ausströmverhalten von Fluiden
  • Ausbreitungsberechnungen für gefährliche Stoffe bei störungsbedingter Freisetzung
  • Prognose der Wärmestrahlungsbelastung und des maximalen Explosionsdruckes bei Bränden und Explosionen
  • Beurteilung kritischer chemischer Reaktionsverläufe (TRAS 410)
Über welche Sachverständige verfügt GICON?

GICON verfügt über mehrere nach § 29a BImSchG bekanntgegebene Sachverständige. Unsere Experten haben bereits für mehrere Kommunen und Betreiber gutachterliche Stellungnahmen zu dieser Thematik erarbeitet und damit entsprechende Planungen in manchen Fällen überhaupt erst ermöglicht. Schlussendlich profitieren neben den betroffenen
Akteuren auch die Anwohner.

Was regelt die Seveso-III-Richtlinie?

Dabei handelt es sich um eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Aktuell in Kraft ist die Seveso-III-Richtlinie, die in deutsches Gesetz umgesetzt wurde. Schwere Unfälle auf Betriebsgeländen haben meist massive Auswirkungen auf angrenzende Gebiete und deren Bewohner. Ziel der Seveso-III-Richtlinie ist es, schwere Betriebsunfälle möglichst zu verhindern bzw. diese negativen Folgen so weit wie möglich zu begrenzen bzw. zu vermeiden. Praktisch bedeutet das, dass zwischen Betriebsbereichen und „schützenswerten Objekten“ wie Wohnbebauung oder Schulen ein „angemessener Abstand“ eingehalten werden muss.

Was regelt der KAS-18 Leitfaden?

Der KAS-18 Leitfaden enthält Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung. Die Umsetzung erfolgt in § 50 BImSchG. Er gibt sowohl den verantwortlichen Behörden als auch betroffenen Unternehmen ein Instrumentarium an die Hand gibt, um angemessene Abstände zu bestimmen.

Dazu sind grundsätzlich zwei Herangehensweisen möglich:

  • Sofern keine detaillierten Kenntnisse über die gefährlichen Stoffe vorliegen, kann die Festlegung der erforderlichen Abstände nur pauschal auf Basis der Eigenschaften der Stoffe erfolgen.
  • Bei Vorliegen von Detailkenntnissen
    der Stoffe können konkrete Szenarien
    betrachtet werden und die Abstände
    dementsprechend angepasst werden.

Die pauschale Festlegung berücksichtigt nicht den konkreten Umgang mit den Stoffen und ihre tatsächliche Menge. Folgerichtig sind diese Abstände größer. Dies führt besonders in innerstädtischen Gebieten zu teilweise erheblichen Problemen. Liegen dagegen Kenntnisse der Substanzen vor, ist es möglich, deren Auswirkungen (Stofffreisetzung, Brand, Explosion) mit anerkannten Rechenmodellen in Unfall-Szenarien zu quantifizieren und die Ergebnisse mit Beurteilungswerten zu vergleichen. In vielen Fällen lassen sich damit die ansonsten pauschal festgelegten Abstände deutlich verringern, was vor allem in städtischen Lagen zu einer erleichterten Bauleitplanung führt. Auf diese Art und Weise hat GICON u.a. eine komplette Chemieanlage für die Schill + Seilacher "Struktol" GmbH in Innenstadtanlage zur Genehmigung gebracht.

Unser Leistungsanspruch – Eine gute Lösung für Sie!

Dipl.-Ing. Ralf Woiwode
T: +49 3494 667025-33
E: r.woiwode@gicon.de

Referenzen

Jahr Kunde Titel Kurzbeschreibung
2011 Nammo Buck GmbH Sicherheitsberichte (1) Sicherheitsberichte für zwei Standorte
seit 2010 verschiedene Raffinerien HAZOP-Diskussionen (1) Moderation von PAAG-/HAZOP-Diskussionen für Raffinerieanlagen an mehreren Standorten 
2009 Vattenfall Europe Generation AG Sicherheitstechnische Beurteilung (2) Begutachtung mehrerer Sicherheitsberichte
seit 2008 WRG Wilhelmshavener Raffineriegesellschaft mbH Sicherheitsberichte, Sicherheitstechnische Beurteilungen (1) Sicherheitsberichte im BImSch-Genehmigungsverfahren, Sicherheitstechnische Beurteilung technischer Lösungen, Beurteilung der Umstrukturierung der Werkfeuerwehr
2008 duisport GmbH (Duisburger Hafen), TOTAL Deutschland GmbH  Sicherheitstechnische Beurteilung (1) Sicherheitstechnische Beurteilung der möglichen Auswirkungen einer Infrastrukturerweiterung in Bezug auf ein Tanklager 
seit 2007 VNG Verbundnetz Gas AG Explosionsschutzdokumente, Gefährdungsbeurteilungen (1) Erarbeitung der Dokumente nach der Betriebssicherheitsverordnung an mehreren Standorten 
seit 2006 PCK Raffinerie GmbH Sicherheitsberichte (1) Fortschreibung der anlagenbezogenen Sicherheitsberichte für mehrere Anlagen
seit 2005 WACKER Chemie GmbH Sicherheitsberichte, Gefährdungsanalysen, Brandschutzkonzepte (1) Erarbeitung von Sicherheitsberichten, Moderation von Gefährdungsanalysen, Erarbeitung von Brandschutzkonzepten für mehrere Anlagen 
seit 2004 Bilfinger Berger Explosionsschutzdokumente, Gefährdungsbeurteilungen (1) Erarbeitung der Dokumente nach der Betriebssicherheitsverordnung für Bodenwasser-behandlungsanlagen an mehreren Standorten 
seit 1999 Apogepha GmbH, AWD (jetzt arevipharma) GmbH, elbion GmbH Sicherheitsfachkraft, Betriebsbeauftragter (2) Wahrnehmung der Tätigkeit als überbetriebliche Sicherheitsfachkraft sowie als Betriebsbeauftragte für Brandschutz 
seit 1999 verschiedene Unternehmen und Behörden Sachverständigentätigkeit (2) Durchführung von sicherheitstechnischen Prüfungen und sicherheitstechnischen Begutachtungen nach § 29a BImSchG
      (1) Referenz von GICON
(2) Mitarbeiterreferenz