Regional- & Bauleitplanung

Für Ihre Entwicklungsabsichten steht Ihnen unser Team der Regional- und Bauleitplanung zur Verfügung. Wir arbeiten interdisziplinär und gewährleisten alle Leistungen aus einer Hand.

Unser Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen (FNP) und Bebauungsplänen (B-Plänen) für Städte, Gemeinden und Vorhabenträger, als Teil der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.

Unsere Leistungen im Überblick

Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung)

Für eine ganzheitliche Entwicklung Ihrer Gemeinde, zur Flächensicherung und als Vorbereitung für Bebauungspläne stellen wir Flächennutzungspläne einschließlich aller benötigten Umweltunterlagen auf.

 

 

Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung)

Ihre individuellen Projekt- und Entwicklungswünsche als Gemeinde oder Unternehmer sichern wir über Bebauungspläne. Diese werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und sind Grundlage Ihrer Baugenehmigung.

Wir begleiten Sie vom Aufstellungsbeschluss über den Vorentwurf und Entwurf bis zum Satzungsbeschluss.

Zu unserem Repertoire zählen alle Formen des Bebauungsplanes.

Satzungen (verbindliche Bauleitplanung)

Für eine ausgewogene städtebauliche Entwicklung stehen den Gemeinden verschiedene Satzungsformen zur Verfügung. Wir erstellen diese gerne für Sie. Dazu gehören:

  • Klarstellungssatzung
  • Ergänzungssatzung
  • Außenbereichssatzung

Städtische und regionale Konzepte (informelle Planungen)

Nicht immer bieten die formellen Instrumente der Bauleitplanung und Raumplanung die passenden Lösungen für Ihre Ideen. Hier bieten sich individuell zugeschnittene Konzepte an, in denen die Herausforderungen analysiert und geeignete Maßnahmen entwickelt werden.

Zu diesen gehören u. a.

  • INSEK
  • Stadtteilkonzepte
  • Dorfentwicklungskonzepte
  • Gesamtkonzepte (Städtische Konzepte, welche sich mit fachspezifischen Themen wie Bergbau überschneiden)
  • Brachflächenkonzepte

 

WebGIS/Flächenmanagementsysteme

Sie haben alle Punkte der Stadtentwicklung geklärt, aber es fehlt noch die passende Darstellung für Bürger und Ämter? – Auch dafür haben wir eine Lösung. Gerne entwickeln wir für Sie ein individuelles Flächenmanagementsystem für Ihre Kommune oder Region!

Was beinhaltet ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan gibt perspektivisch für die nächsten 10 bis 15 Jahre die Flächennutzungen, wie z. B. Wohnbau-, Gewerbe-, Grün- und Straßenflächen des gesamten Gemeindegebietes vor und bildet so die Grundlage für die räumliche Entwicklung. Er stellt flächenbezogen die verschiedenen Nutzungsarten für das gesamte Gemeindegebiet dar, projektiert Gebiete für künftige Nutzungen und schützt andere vor zu starker Inanspruchnahme.

Auf der Grundlage der Planung werden sowohl übergeordnete (Landesentwicklungspläne und Regionalpläne) als auch kommunale, informelle Pläne und Fachpläne (INSEK, Leitbilder, Gemeindeentwicklungskonzepte, Schul- und Kitaentwicklungskonzepte, Tourismuskonzepte etc.) ausgewertet.

Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung auf Bürger.

Welche Formen von Bebauungsplänen gibt es?

Die Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und stellen detailliert für einen jeweils abgegrenzten Bereich des Gemeindegebietes die baulichen sowie anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten der betreffenden Flächen dar. Es können die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird dieser durch Bekanntmachung für jedermann rechtsverbindlich.

Zu unserem Repertoire zählen alle Formen des Bebauungsplanes:

  • Qualifizierter Bebauungsplan
  • Einfacher Bebauungsplan
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, welcher nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch ergänzt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt durch einen Investor realisiert werden soll. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird zwischen Investor und Kommune auf Grundlage des Baugesetzbuches abgestimmt. Über einen Durchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor die zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan dient der beschleunigten Umsetzung von Bauprojekten und ersetzt das Bebauungsplanverfahren.

Wie helfen Satzungen in der Praxis?

Mithilfe der Klarstellungssatzung, auch unter dem Begriff Abgrenzungssatzung bekannt, legen Gemeinden die Grenzen für ihre im Zusammenhang bebauten Ortsteile fest und grenzen somit zweifelsfrei den Innenbereich vom Außenbereich deklatorisch ab.

Ergänzungssatzungen, auch unter den Begriffen Einbeziehungssatzung und Abrundungssatzung bekannt, können durch Gemeinden aufgestellt werden, um für unbebaute Flächen im Außenbereich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zu erreichen. Auf diese Weise werden einzelne, noch unbebaute Grundstücke oder Teile von Grundstücken in unmittelbarer Nähe des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet, ohne dabei ein komplexes Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Die Außenbereichssatzung kann durch die Gemeinde auf Splittersiedlungen im Außenbereich angewendet werden und ermöglicht somit im begrenzten Maße eine Durchführung von Bauvorhaben im Außenbereich.

Welches Konzept eignet sich für welches Thema?

Ein INSEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) ist ein informelles Instrument der Stadtplanung, welches mittel- bis langfristige Ziele für die Gesamtstadt definiert. Es ermöglicht mit seiner gesamtstädtischen integrierten Betrachtungsweise die wesentlichen räumlichen und funktionalen Entwicklungsziele der Stadt darzustellen. Dabei werden einzelne räumliche und thematische Schwerpunkte gesetzt, welche zur Maßnahmenkonkretisierung führen. Es enthält Leitbilder, welche die Richtung der zukünftigen Ausrichtung von Politik und Planung festlegen.

Stadtteilkonzepte, teilweise auch als Rahmenplan bezeichnet, werden überwiegend im Kontext von Fördermitteln aufgestellt. Sie umfassen eine detaillierte Analyse zum betreffenden Stadtteil und entwickeln in Abstimmung mit übergeordneten Planungen, wie dem INSEK und dem FNP, spezifische Lösungen zur Aufwertung von dem jeweiligen Stadtviertel.

Im ländlichen Raum bieten sich für individuelle Lösungen Dorfentwicklungskonzepte an. Sie bilden das Pendant zu den großen, städtischen INSEKs.

Das Instrument des Gesamtkonzeptes verbindet die ganzheitliche Betrachtung eines INSEKs mit den besonderen fachspezifischen Anforderungen wie Hochwasser, Bergbau, steigendes Grundwasser oder Anforderungen des Klimawandels. Es werden speziell angepasste Lösungen für die besonderen Herausforderungen erarbeitet.

Sowohl schrumpfende als auch wachsende Gemeinden und Regionen haben seit einiger Zeit den Mehrwert von Brachflächenkonzepten, oft in Verbindung mit einem dazugehörigen Brachflächenkataster, erkannt. In schrumpfenden Regionen ermöglicht es einen Überblick zu Ortsteilen, welche besonders vom Bevölkerungsrückgang betroffen. Sie bilden auch die Grundlage für eine mögliche Vermarktung der Flächen.
Wachsende Gemeinden schätzen das Instrument als Handlungsgrundlage, um eigene Bauvorhaben auf den dafür passenden Flächen zu realisieren.

Unser Leistungsanspruch – Eine gute Lösung für Sie!

Dipl.-Ing. Falk Rebbe
T: +49 351 47878-24
E: f.rebbe@gicon.de

Referenzen:

Jahr Kunde Titel Kurzbeschreibung
2015-2017 Stadt Dohna INSEK – Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 der Stadt Dohna Erstellung eines Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes; Bürgerbeteiligung und Durchführung von Workshops
2015-heute Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal Aufstellung der Neufassung des Flächennutzungsplanes (FNP) Aufstellung der Neufassung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Dohna-Müglitztal einschließlich Umweltbericht und Landschaftsplan.