GICON®-Consult entwickelt neue Schwellenwert-Methode zur Prüfung des Erfordernisses von UVP-Vorprüfungen

Die GICON®-Großmann Ingenieur Consult GmbH (GICON®-Consult) hat ihre Forschungsergebnisse aus dem Vorhaben „Schwellenwerte für die UVP-Vorprüfung von Änderungsvorhaben“ vor Mitgliedern der Europäischen Kommission vorgestellt. Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat der Fachbereich Umweltmanagement der GICON®-Consult sowie die Petersen Hardraht Pruggmayer Rechtsberatung (PHP) eine neue Methode zur Entwicklung von Schwellenwerten für Änderungsvorhaben erarbeitet. Die beiden GICON®-UVP-Fachexperten Falk Rebbe und Doris Grahn sagen, dass „Behörden und Vorhabenträger durch wegfallende langwierige UVP-Vorprüfungen entlastet werden können.“

Methode zum Ableiten von Schwellenwerten

Bisher sind die Behörden und Vorhabenträger gezwungen, kosten- und zeitintensiv die Erforderlichkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im Vorfeld eines Änderungsvorhabens abzuklären. „Ein Großteil dieser Vorbetrachtungen führt dazu, dass keine eigentliche UVP durchgeführt werden muss“, so Projektleiterin Doris Grahn, „da keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.“ Um diese Lasten für Behörden und Vorhabenträger zu mindern, wurden GICON®-Consult und PHP vom Umweltbundesamt beauftragt, zu prüfen, „ob die Einführung von Schwellenwerten für Größe oder Leistung der Änderung sachgerecht ist, um überflüssige Prüfungen zu vermeiden.“

Die Partner GICON®-Consult und PHP haben in einem ersten Schritt des Forschungsvorhabens umfangreiche Analysen über die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedstaaten durchgeführt. „Zudem wurden“, erläutert UVP-Experte und Bereichsleiter Falk Rebbe, „Fälle aus der deutschen Praxis untersucht, welche im Ergebnis des UVP-Screenings nie zu einer UVP-Pflicht führten.“

Auf dieser Grundlage konnte durch die GICON®-Umweltexperten eine eigene innovative Methode entwickelt werden, mit der für Änderungen der Vorhaben in Anlage 1 des UVPG Schwellenwerte abgeleitet werden können. Für die Erarbeitung der Methode konnte durch GICON® auf die Erfahrung aus über 100 im eigenen Haus erarbeiteten Einzelfallprüfungen für zahlreiche Vorhabentypen zurückgegriffen werden. Für alle umweltbezogenen Wirkpfade wurden die GICON®-Fachgutachter einbezogen, sodass ein hohes fachliches Niveau und eine sorgfältige Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen gewährleistet werden konnte.

Die so entwickelte Methode garantiert daher, dass es zu keiner Minderung des in Deutschland fest verankerten hohen Umweltschutzniveaus bei gleichzeitiger Einhaltung der Rechtssicherheit für die Vorhabenträger kommt.

Als Resultat eignen sich zur Bestimmung des UVP-Erfordernisses folgende drei Kriterien:

  • Auslösewerte, welche quantitative Vorgaben zur Größe oder Leistung von Änderungsvorhaben darstellen
  • Kriterien als qualitative Merkmale des Änderungsvorhabens, z.B. Lage im Schutzgebiet
  • Bagatellfälle, die als typische Änderungstatbestände beschrieben werden

Die Kriterien lassen sich entweder einzeln oder in Kombination auf Änderungsvorhaben anwenden. Dadurch ermittelt sich ein Schwellenwert, welcher eine zielgenaue Bestimmung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zulässt und überflüssige UVP-Vorprüfungen vermeidet.

„Die Methode zur Schwellenwert-Ermittlung wurde bereits mit großem Erfolg an fünf Praxisbeispielen, wie beispielsweise dem Masttausch einer Höchstspannungs-Freileitung oder der Verbreiterung einer bestehenden Straße, angewendet“, so Doris Grahn, „und durch einen Projektbeirat mit Vertretern aus der Forschung, der Verwaltung, Vorhabenträgern und Fachgutachtern validiert.“

Änderung der Rechtsgrundlage durch Folgeprojekt

Nach der erfolgreichen Vorstellung dieser Methode vor den Fach- und Rechtsexperten der Europäischen Kommission wird ein Folgeprojekt bis zum Frühjahr 2022 mit dem Umweltbundesamt umgesetzt. Innerhalb dieses Projektzeitraumes wird für ausgewählte Vorhabentypen angestrebt, konkrete Schwellenwerte abzuleiten und deren Umsetzung in deutsches Recht vorzubereiten. Für diese Vorhabentypen würde dann die Pflicht zur aufwändigen Durchführung einer UVP entfallen. Genehmigungsverfahren könnten dann schneller und effizienter durchgeführt werden, ohne dass es zu einer Minderung von Umweltschutzanforderungen kommt.

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