Energieeffizienz in Gebäuden: Neues Gesetz seit November in Kraft

Am 1. November 2020 ist das neue „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft getreten. Es kombiniert die Inhalte von Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Dadurch wurde das Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht, mit dem Ziel einen einfacheren gesetzlichen Rahmen für Niedrigenergiegebäude-Standards zu etablieren.

Die GICON®-Energieeffizienzberater, seit mehreren Jahren auf Nichtwohngebäude spezialisiert, gehen durch die Zusammenlegung mehrere Gesetze künftig von einer vereinfachten Rechtslage aus, auch wenn sich die Zahl der Paragraphen insgesamt fast verdoppelt hat. Fachbereichsleiter Falk Wittmann: „Unser Team ist bestens vorbereitet. Wir haben uns intensiv mit dem Gesetz und den neu hinzugekommenen Regelungen beschäftigt. Auch erste Weiterbildungen haben wir absolviert, damit wir unsere Kunden zeitnah, zuverlässig und nach der aktuellsten Gesetzeslage beraten können.“

Allen Eigentümern von Nichtwohngebäuden, bei denen in nächster Zeit Modernisierungen anstehen, rät Falk Wittmann, das Thema Energieeffizienz mitzudenken: „Mit den richtigen Maßnahmen sinken die jährlichen Energiekosten signifikant und mit den passenden Förderprogrammen lassen sich auch die Investitionskosten verringern. Wir planen die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen auf jedes Gebäude individuell zugeschnitten. Dazu greifen wir branchenübergreifend auf langjährige Erfahrungen zurück“.

Bauplanung für Neubauten nach modernsten Standards

GICON® unterstützt seine Kunden darüber hinaus auch bei der Planung von Neubauten nach modernsten Kriterien. Eine eigene Abteilung mit mehr als einem Dutzend Mitarbeitern kümmert sich um das Thema Bauplanung (Tiefbau, Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung) komplett aus einer Hand. In Kombination mit dem Fachbereich „Energietechnik/-effiizienz“ liefern wir ein Gesamtpaket, das sich stets am Kundenwunsch orientiert.

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des neuen GEG zusammengestellt:

  • Ab sofort gilt ein Betriebsverbot für alte Heizkessel, die seit mindestens 30 Jahren betrieben werden und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden.
  • Die Neuinstallation von Öl- und Kohlekesseln ist ab 2026 verboten bzw. nur unter definierten Bedingungen zulässig, Öl-Hybridlösungen sind auch zukünftig in den meisten Bundesländern möglich.
  • Nachrüstverpflichtung: eine zentrale Heizanlage muss bis 30. September 2021 mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe ausgestattet sein. Eine raumweise Regelung der Raumtemperatur muss nachgerüstet werden.
  • Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität: eine Außerbetriebnahme von Solarthermieanlagen ist z.B. nicht zulässig, solange nicht gleichzeitig Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden.

Unabhängig von den Bestandsbauten gelten künftig folgende Neuregelungen:

  • Bei Neubauten müssen Erneuerbare Energien eingesetzt werden oder Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden.
  • Die Sektorenkopplung wird mit dem GEG stärker unterstützt als bisher:

    - Um die Nutzung Erneuerbarer Energien zu forcieren, kann Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik) anteilig angerechnet werden (sektorenübergreifende Nutzung des EE-Stroms ist zulässig).
    - Zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs kann der EE-Strom mit angerechnet werden.
  • Neu ist der sogenannte Quartiersansatz: bei Änderungen von bestehenden Gebäuden, die eine räumliche Einheit bilden, kann die Einhaltung der Anforderungen über eine gemeinsame Erfüllung im Quartier nachgewiesen werden (gemeinschaftliche Wärmeversorgung und Bilanzierung zum Beispiel). Betrachtet wird stets die Gesamtheit der betreffenden Gebäude.

Wir beraten Sie gern bei Ihrem jeweiligen Vorhaben. Kontaktieren Sie unsere Energieeffizienzexperten unter den folgenden Kontaktdaten:

Kontakt Falk Wittmann:
T: +49 341 90999 51
E: f.wittmann[at]gicon[dot]de

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